Gesetzliche Regelungen zum Tagfahrlicht in Europa

EU-weite Einführung beschlossen

Die EU hat - aufgrund der eindeutigen Ergebnisse aller Studien und der bestehenden Erfahrungen in anderen EU-Ländern - eine Pflicht für den Einbau von automatischem Tagfahrlicht in neuen PKW- und Kleintransportermodellen ab Februar 2011 beschlossen*.
Und die ersten Automobilhersteller statten bereits heute Teile ihrer Modellpalette serienmäßig mit automatischem Tagfahrlicht aus.
* bei Nutzfahrzeugen gilt diese Vorschrift ab August 2012

Sehen Sie hier den Unterschied zwischen ein- und ausgeschaltetem
Licht am Tag
 


Klicken Sie einfach auf einen der beiden Buttons um das Licht am Auto ein- oder auszuschalten.
                

Doch was ist mit bereits zugelassenen PKW?

Die einfachste Möglichkeit, ein Auto durch Tagfahrlicht sicherer zu machen, besteht darin, das Abblendlicht einzuschalten. Das Problem: Die Lebensdauer herkömmlicher Lampen ist hauptsächlich auf den Betrieb bei Nacht ausgerichtet. Bei konsequenter Nutzung auch am Tag müssten die betroffenen Lampen weitaus häufiger ausgewechselt werden. Aus diesem Grund hat OSRAM spezielle Lampen für den Tag- und Nachteinsatz mit bis zu dreifacher Lebensdauer entwickelt:  Die ULTRA LIFE Familie (früher LIGHT@DAY). Sie ermöglicht dieselben Austauschintervalle wie bei Standardlampen, trotz permanenter Nutzung bei Tag und Nacht.

Gesetzliche Regelungen im Überblick

Bis zur Umsetzung der gesamt-europäischen Lösung obliegt die Handhabung des Themas "Tagfahrlicht / Lichtpflicht" den einzelnen Ländern.
Folgende Übersicht gibt Aufschluss über den derzeitigen Stand (Juni 2009, Quelle ADAC - ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit):

Ganzjährige Tagfahrlichtpflicht mit Bußgeld besteht in:
Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien*, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien*, Russland*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn*
* auf Autobahnen und außerorts

Tagfahrlichtpflicht im Winterhalbjahr mit Bußgeld besteht in:
Bulgarien (1. November bis 31. März des Folgejahres), Kroatien (letzter Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres)

Eingeschränkte Tagfahrlichtpflicht mit Bußgeld besteht in:
Portugal - nur auf der IP5 von Vilar Formoso nach Aveiro

Empfehlungen für Tagfahrlicht gibt es in:
Deutschland, Frankreich und der Schweiz

Verboten ist Tagfahrlicht nur in:
Griechenland (ausgenommen sind Fahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht)

Außerdem schreiben einige Länder - wie Spanien, Serbien, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Russland, Slowakei - die Mitnahme von Ersatzlampen vor. Selbiges ist für Frankreich, Norwegen, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn empfohlen. Praktisch sind Ersatzlampenboxen, die Lampen für die wesentlichen Lichtfunktionen enthalten.