EU- Richtlinie - Speziallampen

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Sonderfälle, die nicht vom Glühlampenverbot der EU-Richtlinie betroffen sind

Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie zum Ökodesign für Haushaltslampen mit ungerichtetem Licht veröffentlicht. Speziallampen, die insbesondere für Anwendungen wie Ampeln, Terrarium-Beleuchtungen und für Hausgeräte konzipiert sind und dies deutlich auf der beiliegenden Produktinformation angeben, unterliegen jedoch diesen Anforderungen zum Ökodesign nicht.

Beispiele für Speziallampen

Haustiere

  • Aquarien
  • Terrarien

Desinfektion

  • Entkeimungsstrahler

Display/Optik
(< 12000 Lumen)

  • Bühnen- und Studiolampen
  • Theaterbeleuchtung
  • TV-Lampen
  • Studiolampen
  • Fotolampen – für Blitzfotografie und die Bildentwicklung
  • Projektionslampen

Heizung
(infrarot)

  • Infrarot-Wärmelampen für Komfortheizungen ( Außen- und Innenbereiche)
  • Infrarot-Wärmelampen für Industrieanwendungen
  • Infrarot-Wärmelampen für die Tieraufzucht
  • Infrarot-Wärmelampen im Gesundheitswesen

Verkehr/
Signalwesen

  • Flugzeugbeleuchtung – für Rollbahnen und Flugzeuge, alle Außenanwendungen
  • Zugbeleuchtung, einschließlich Signalwesen
  • Signallampen
  • Fahrzeugbeleuchtung/-lampen

Hausgeräte

  • Ofenlampen
  • Kühlschranklampen

Sonstige

  • Wetterfeste und stoßsichere Lampen
  • Spiegellampen

* Speziallampe bezeichnet eine Lampe, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet ist. Speziallampen, wie Lampen die als Terrariumbeleuchtung, in Backöfen und anderen Hausgeräten zum Einsatz kommen, müssen als solche eindeutig gekennzeichnet sein.
[Quelle: 2005-32-EG 244_Verordnung Domestic I]