EU-Richtlinie - Straßen- Büro und Industriebeleuchtung

Im Blickpunkt der Richtlinie für Nutzung energiesparender Produkte steht der Energieverbrauch während des gesamten Produkt-Lebenszyklus. Für die Bereiche Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung ist ab 2010 ein schrittweises Ausphasen weniger effizienter Leuchtmittel vorgesehen.

Stufenplan zur Ausphasung der Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung

2010

  • Ausphasen von Leuchtstofflampen T8 Halophosphat*

2012

  • Ausphasen von Leuchtstofflampen T12*
  • Ausphasen von Natriumdampfhochdrucklampen (HPS): HPS Standard
    Qualität (nur E27/E40/PGZ12 betroffen)
  • Ausphasen von Halogenmetalldampflampen (MH): weniger effiziente MH
    (nur E27/E40/PGZ12 betroffen)

2014

  • Review der Verordnung durch die EU-Kommission

2015

  • Ausphasen von Quecksilberdampflampen (HPM)
  • Ausphasen von Natriumdampfhochdruck-Plug-in/Retrofit-Lampen** (= 1:1-Ersatz für HPM)

2017

  • Ausphasen schlechter performende Halogenmetalldampflampen (MH)
    (nur E27/E40/PGZ12 betroffen)

 

* durch Mindesteffizienzanforderungen
** Plug-in-Lampen müssen Super/Plus HPS Level entsprechen; nahezu alle Plug-in/Retrofit-Lampen werden verboten Informationen basierend auf dem Stand von Dezember 2008, Daten können von der endgültigen EU-Verordnung abweichen.

Definition Ausphasung

Ausphasung bedeutet, dass die betroffenen Produktgruppen nicht mehr auf den Markt der Europäischen Union gebracht werden dürfen. Betroffen ist nur das erstmalige In-Verkehr-Bringen.
Bestände bei Leuchtenhersteller, Großhandel und Endkunde sind selbstverständlich nicht betroffen und dürfen weiterhin abverkauft und verwendet werden, da diese sich ja bereits auf dem Markt befinden und die Verwendung von den Maßnahmen nicht betroffen ist.

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