Stufenplan der Ausphasung

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Im Blickpunkt der Richtlinie für Nutzung energiesparender Produkte steht der Energieverbrauch während des gesamten Produkt-Lebenszyklus. Für die Bereiche Straßen-, Büro- und Industriebeleuchtung ist ab 2010 ein schrittweises Ausphasen weniger effizienter Leuchtmittel vorgesehen.

Stufenplan***

2010

  • Ausphasen von Leuchtstofflampen T8 Halophosphat*
  • Ausphasen von Leuchtstofflampen T12*
    (offizieller Termin laut Richtlinie 2012)

2012

  • Ausphasen von Natriumdampf-Hochdrucklampen (HPS): HPS Standard Qualität
  • Ausphasen von Halogen-Metalldampflampen (MH): weniger effiziente MH
    (keine OSRAM Lampen betroffen)

2014

  • Review der Verordnung durch die EU-Kommission

2015

  • Ausphasen von Quecksilberdampflampen (HPM)
  • Ausphasen von Natriumdampf-Hochdruck-Plug-in/Retrofit-Lampen höherer Wattagen**

2017

  • Ausphasen medium effizienter Halogen-Metalldampflampen

 

* durch Mindesteffizienzanforderungen
** Plug-in-Lampen müssen Super/Plus HPS Level entsprechen
*** Daten können von der finalen EU-Richtlinie abweichen

Definition Ausphasung

Ausphasung bedeutet, dass die betroffenen Produktgruppen nicht mehr auf den Markt der Europäischen Union gebracht werden dürfen. Betroffen ist nur das erstmalige In-Verkehr-Bringen.
Bestände bei Leuchtenhersteller, Großhandel und Endkunde sind selbstverständlich nicht betroffen und dürfen weiterhin abverkauft und verwendet werden, da diese sich ja bereits auf dem Markt befinden und die Verwendung von den Maßnahmen nicht betroffen ist.

EU-Richtlinien für Ökodesign

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