Installations- & Betriebshinweise


Fehlerstrom Schutzschalter

Um die Vorteile des EVG optimal zu nutzen, sind folgende Installations- und Betriebshinweise zu beachten.

Anforderungen:
An eine Beleuchtungsanlage mit EVG-betriebenen Leuchten werden folgende Anforderungen gestellt:

  1. FI-Schalter anpassen
    Fehlerströme/FI-Schalter
  2. Leitungsschutzautomaten anpassen
    Dimensionierung von Leitungsschutzautomaten
  3. EVG im Dreiphasenbetrieb
    Überspannungen/Unterspannungen/fehlender Nullleiter
  4. EVG in Notbeleuchtungsanlagen
    Spannungsbereiche und Einschaltzeiten
  5. Leistungsfaktor/Kompensation
  6. Zulässige Leitungslängen
  7. Störungen an Infrarot-Steuerung/Übertragungsanlagen
    • IR-Fernsteuerung
    • Tonübertragung
    • Tonfrequenz-Rundsteuerung
    • Personenrufanlagen
  8. Dimmerbetrieb
  9. Leuchten für EVG
  10. Umgebungs- und EVG-Temperaturen einhalten
  11. EVG für Außenbeleuchtung
  12. Lebensdauer und Zuverlässigkeit von EVG



1. Fehlerströme/FI-Schalter
Problem:
Bei EVG mit Schutzleiteranschluss (PE) können sowohl der hohe kurzzeitige Einschaltstrom als auch der geringe Dauerstrom durch die Entstörkondensatoren in den EVG den FI-Schalter auslösen.

Lösung:

  • Leuchten auf drei Phasen aufteilen, dreiphasigen FI-Schalter benützen
  • Stoßstromfeste, kurzzeitverzögerte FI-Schalter einsetzen
  • Soweit zulässig, 30 mA FI-Schalter verwenden
  • Maximal 45 EVG je Phase und FI-Schalter anschließen.

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2. Dimensionierung von Leitungsschutzautomaten
Bei der Drossel/Starter-Schaltung zünden die Lampen zeitlich versetzt, bei der EVG-Schaltung zünden alle L-Lampen gleichzeitig.
Beim Einschalten im Netzspannungs-Scheitel bewirken die Speicherkondensatoren von elektronischen Betriebssystemen einen hohen, aber sehr kurzzeitigen Strom-Impuls.
Durch das gleichzeitige Laden dieser Kondensatoren kann in diesem Fall beim EVG-Betrieb ein höherer Anlageneinschaltstrom als bei Drossel/Starter-Schaltung fließen.
Dabei reduziert sich die maximal zulässige Leuchtenanzahl pro Leitungsschutzautomat (siehe Tabelle).
Beispielsweise reduziert sich die max. zulässige Leuchtenanzahl pro Leuchtenanzahl am 10 A-Automaten von 15 Leuchten à 2 x 58 W-Lampen mit KVG in DUO-Schaltung auf 8 Leuchten in EVG-Schaltung.

Bei der Anwendung der Tabellenwerte ist Folgendes zu beachten:

  • Bei EVG-Betrieb beziehen sich die Belastungsangaben auf das Einschalten im Netzspannungsscheitel.
  • Automaten-Typ und Charakteristik:
    Die angegebene Belastung durch L-Lampen und zugehörige Vorschaltgeräte gilt für N-Automaten Typ 5 SN1-6 und 5 SX mit B-Charakteristik. Bei Einsatz obiger Automatentypen mit C-Charakteristik verdoppelt sich bei EVG-Betrieb die zulässige Leuchtenanzahl. (Hierbei im Besonderen VDE 0100 Teil 410 beachten.)
  • Automatenausführung:
    Die angegebene Belastung gilt für 1-polige Automaten. Beim Einsatz von mehrpoligen Automaten (2-, 3-polig) reduziert sich die jeweils zulässige Leuchtenanzahl um 20 %.
  • Lampeneinschaltung:
    Die angegebene Belastung gilt:
    - bei "Drosselbetrieb" für das gemeinsame und gruppenweise Einschalten der jeweiligen Leuchtenanzahl
    - bei "EVG-Betrieb" für die maximal zulässige, gemeinsame (mit einem Schaltvorgang) geschaltete Leuchtenanzahl.
  • Stromkreisimpedanz:
    Die angegebene Belastung gilt unter Berücksichtigung einer Leitungsimpedanz von 800 Milli-Ohm. (Das entspricht einer 15 m langen Zuleitung 1,5 mm² vom Verteiler bis zur ersten Leuchte und einer weiteren Länge von 20 m bis zur Mitte des Verbraucherkreises.) Bei 400 Milli-Ohm Leitungsimpedanz reduzieren sich die zulässigen Werte um 10 %, bei 200 Milli-Ohm um 20 %.


Maximal zulässige EVG-Anzahl beim Betrieb von T8-Leuchtstofflampen an einem N-Automaten, 1-pol., Typ B (Fabrikat der Firma SIEMENS) mit QTIS, QTP, QTS, HF, HF ... DIM.
Automaten-
Nennstrom
Leuchtstoff-
lampe
KVG 1-lampig KVG 2-lampig QUICKTRONIC
unkomp. parallel komp. DUO 1-lampig 2-lampig
10 A L 18W 27 32 23 25 17
  OSRAM DULUX
L, F 36 W
23 32 23 25 17
  L 38 W - 32 21 25 17
  OSRAM DULUX
L 55 W, L 58 W
15 20 15 17 8
16 A L 18W 43 51 37 41 28
  OSRAM DULUX
L, F 36 W
37 51 37 41 28
  L 38 W 37 51 34 41 28
  OSRAM DULUX
L 55 W, L 58 W
24 33 24 28 13
20 A L 18W 53 64 46 51 35
  OSRAM DULUX
L, F 36 W
46 64 46 51 35
  L 38 W 46 64 43 51 35
  OSRAM DULUX
L 55 W, L 58 W
30 41 30 35 16


Maximal zulässige EVG-Anzahl beim Betrieb von FH-Lampen an einem N-Automaten, 1-pol., Typ B (Fabrikat der Firma SIEMENS) mit QUICKTRONIC für FH-Lampen (kein KVG-Betrieb möglich).
Automaten-
Nennstrom
Leuchtstoff-
lampe
QUICKTRONIC
1-lampig
QUICKTRONIC
2-lampig
 
10 A FH 14 W 28 12  
  FH 21 W 22 12  
  FH 28 W 12 8  
  FH 35 W 12 8  
16 A FH 14 W 45 18  
  FH 21 W 35 18  
  FH 28 W 18 12  
  FH 35 W 18 12  
20 A FH 14 W 56 22  
  FH 21 W 44 22  
  FH 28 W 22 15  
  FH 35 W 22 15  


Maximal zulässige EVG-Anzahl beim Betrieb von OSRAM DULUX L an einem N-Automaten, 1-pol., Typ B (Fabrikat der Firma SIEMENS) mit QUICKTRONIC für OSRAM DULUX L und OSRAM DULUX F und QUICKTRONIC für FQ-Lampen.
Automaten-
Nennstrom
Leuchtstoff-
lampe
KVG 1-lampig KVG 2-lampig QUICKTRONIC
unkomp. parallel komp. DUO 1-lampig 2-lampig
10 A DL 18 W 27 32 23 26 26
  DL 24 W, FQ 24 W,
FC 22 W
25 32 23 26 10
  DL 36 W 23 32 23 26 8
  DL 40 W, FQ 39 W,
FC 40 W
- - - 18 8
  DL 55 W, FQ 54 W,
FC 55 W
- - - 18 8
  FQ 80 W - - - 8 -
16 A DL 18 W 43 51 37 32 32
  DL 24 W, FQ 24 W,
FC 22 W
40 51 37 32 16
  DL 36 W 37 51 37 32 12
  DL 40 W, FQ 39 W,
FC 40 W
- - - 26 12
  DL 55 W, FQ 54 W,
FC 55 W
- - - 26 12
  FQ 80 W - - - 12 -
20 A DL 18 W 53 64 46 48 48
  DL 24 W, FQ 24 W,
FC 22 W
49 64 46 48 20
  DL 36 W 46 64 43 48 16
  DL 40 W, FQ 39 W,
FC 40 W
- - - 33 16
  DL 55 W, FQ 54 W,
FC 55 W
- - - 33 16
  FQ 80 W - - - 16 -


Maximal zulässige EVG-Anzahl beim Betrieb von OSRAM DULUX S bzw. DULUX S/E 5 W, 7 W, 9 W und 11 W an einem N-Automaten, 1-pol., Typ B (Fabrikat der Firma SIEMENS) mit KVG bzw. QUICKTRONIC und DULUXTRONIC für OSRAM DULUX S/E.
Automaten-
Nennstrom
Leuchtstoff-
lampe
KVG 1-lampig KVG 2-lampig QUICKTRONIC
unkomp. parallel komp. DUO 1-lampig 2-lampig
10 A DS/E 5 W 50 90 - 32 -
  DS/E 7 W 50 90 - 32 -
  DS/E 9 W 55 90 - 32 20
  DS/E 11 W 50 90 - 32 20
16 A DS/E 5 W 80 130 - 48 -
  DS/E 7 W 80 130 - 48 -
  DS/E 9 W 90 130 - 48 28
  DS/E 11 W 100 130 - 48 28
20 A DS/E 5 W 100 165 - 60 -
  DS/E 7 W 100 165 - 60 -
  DS/E 9 W 110 165 - 60 34
  DS/E 11 W 120 165 - 60 34


Maximal zulässige EVG-Anzahl beim Betrieb von OSRAM DULUX D bzw. DULUX D/E 10 W, 13 W, 18 W, 26 W, 32 W und 42 W an einem N-Automaten, 1-pol., Typ B (Fabrikat der Firma SIEMENS) mit KVG bzw. QUICKTRONIC und DULUXTRONIC für OSRAM DULUX D/E und T/E.
Automaten-
Nennstrom
Leuchtstoff-
lampe
KVG 1-lampig KVG 2-lampig QUICKTRONIC
unkomp. parallel komp. DUO 1-lampig 2-lampig
10 A DD/E 10 W 44 80 - 32 20
  DD/E 13 W 44 80 - 32 20
  DD/E 18 W 38 55 30 26 20
  DT/E 18 W          
  DD/E 26 W 26 40 22 26 20
  DT/E 26 W          
  DT/E 32 W - - - 20 10
  DT/E 42 W - - - 12 -
16 A DD/E 10 W 70 118 - 48 28
  DD/E 13 W 70 118 - 48 28
  DD/E 18 W 60 88 80 32 28
  DD/E 26 W 42 66 36 32 28
  DT/E 32 W - - - 28 16
  DT/E 42 W - - - 18 -
20 A DD/E 10 W 88 150 - 60 34
  DD/E 13 W 88 150 - 60 34
  DD/E 18 W 76 110 62 48 34
  DD/E 26 W 52 82 46 48 34
  DT/E 32 W - - - 34 20
  DT/E 42 W - - - 22 -


Maximal zulässige Leuchtenanzahl beim Betrieb von Hochdruckentladungslampen mit POWERTRONIC an einem Leitungsschutzschalter.
Leitungs-
schutzschalter
PTU 70/230-240 PT 150/230-240 N-2 PT-DS 80/230-240
Auslöse- B 10 10 5 8
charakteristik B B 16 15 8 12
(DIN VDE 0641) B 20 20 10 15
Fa. Siemens 5 SX.. B 25 25 12 20
Auslöse- C 10 20 10 8
charakteristik C C 16 30 16 12
(DIN VDE 0641) C 20 40 20 15
Fa. Siemens 6 SX.. C 25 40 25 20


Maximal zulässige Anzahl von HALOTRONIC an einem Leitungsschutzschalter.
Leitungs-
schutzschalter
HTM 70 HT 70 L HT 70 LF HT 80 L HTM 105 HT 105 L HT 120 LF HT 150 L HT 210 L
Auslöse- B 10 37 37 37 19 23 15 13 8 5
charakt- B 16 59 59 59 30 38 24 21 13 9
eristik B B 20 74 74 74 38 47 30 27 16 11
  B 25 92 92 92 47 59 38 34 26 14
Auslöse- C 10 37 37 37 27 23 21 20 14 9
charakt- C 16 59 59 59 43 38 34 32 22 15
eristik C C 20 74 74 74 54 47 43 40 28 19
  C 25 92 92 92 67 59 53 50 34 24


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3 Phasen Schaltung 3 Phasen Stern Schaltung

Die obige Darstellung zeigt die Verdrahtung bei Leuchten bzw. Leuchtengruppen in 3-Phasen-Schaltung und bei gemeinsamem N-Leiter (Neutralleiter).
Wird bei 3-Phasen-Verdrahtung in Sternschaltung und anliegender Spannung der gemeinsame Neutralleiter unterbrochen, so können EVG-Leuchten bzw. Leuchtengruppen an unzulässig hoher Spannung liegen und EVG dadurch zerstört werden.

3. EVG im 3-Phasen-Betrieb
- Überspannungen/Unterspannung/Fehlender Nullleiter

  1. Überprüfen, ob die Netzspannung gemäß EVG-Anwendungsbereich tatsächlich vorhanden ist (Anwendungsbereich AC/DC von 198 V bis 254 V).
  2. Der installationsseitige Netzanschluss darf nur an der Leuchtenklemme vorgenommen werden. Bei Leuchten bzw. Leuchtengruppen in 3-Phasen-Schaltung.
  3. Unbedingt sicherstellen, dass der Neutralleiter bis zu allen EVG-Leuchten ordnungsgemäß angeschlossen und einwandfrei kontaktiert ist.
  4. Leitungstrennungen sowie Leitungsverbindungen dürfen nur spannungslos vorgenommen werden.
  5. Bei Versorgungsnetzen 3 x 230/240 V in Dreieckschaltung ist die Absicherung mit gemeinsamer Abschaltung der Phasenleiter erforderlich.

Wichtig:

  • In Neuanlagen dürfen die Verbraucher bei der Messung des Isolationswiderstandes mit 500 V DC noch nicht angeschlossen sein, da dort nach VDE 0100 T600 Abschnitt 9 die Prüfspannung auch zwischen Neutralleiter (N) und allen drei Außenleitern (L1, L2, L3) angelegt wird. In bestehenden Anlagen ist es ausreichend ohne Abklemmen der Verbraucher eine Isolationsprüfung zwischen den Außenleitern (L1, L2, L3) und dem Schutzleiter (PE) durchzuführen. Nullleiter (N) und Schutzleiter (PE) dürfen dabei keine elektrische Verbindung haben. Bei dieser Isolationsmessung (500 V = gegen y) ist das Öffnen der Neutralleiter-Trennklemme nur bei abgeschalteter Netzspannung zulässig!
  • Vor Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße N-Leiter-Verbindungen achten!
  • Während des Betriebs der Beleuchtungsanlage N-Leiter nicht allein/zuerst unterbrechen!

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4. EVG in Notbeleuchtungsanlagen mit Gleichspannung

Zulässige Batteriespannung obere Grenze untere Grenze
QUICKTRONIC INSTANT START 264 V 154 V
QUICKTRONIC PROFESSIONAL 264 V 154 V
QUICKTRONIC SHORT 264 V 176 V
QUICKTRONIC DE LUXE dimmbar 276 V 154 V
QUICKTRONIC 254 V 176 V
QUICKTRONIC FH (T5) 264 V 176 V
QUICKTRONIC FQ (T5) 264 V 176 V
DULUXTRONIC 254 V 176 V
HALOTRONIC 235 V 154 V
POWERTRONIC Für Gleichspannungsbetrieb nicht zugelassen


Einschaltzeiten in Dauerschaltung
Versorgung wird
von AC auf DC umgelegt
in Bereitschaftsschaltung
Notleuchten werde
aus kaltem Zustand zugeschaltet
QUICKTRONIC INSTANT START < 0,3 Sek. < 0,3 Sek.
QUICKTRONIC PROFESSIONAL < 0,5 Sek. < 2 Sek.
QUICKTRONIC SHORT < 0,5 Sek. < 2 Sek.
QUICKTRONIC DE LUXE dimmbar < 0,5 Sek. < 0,5 Sek.
QUICKTRONIC < 0,5 Sek. < 2 Sek.
QUICKTRONIC FH (T5) < 1 Sek. < 2 Sek.
QUICKTRONIC FQ (T5) < 0,5 Sek. < 2 Sek.
DULUXTRONIC < 0,5 Sek. < 2 Sek.
HALOTRONIC < 0,5 Sek. < 0,5 Sek.
POWERTRONIC mit Heißwiederzündung zündet die heiße Lampe innerhalb von 5 Sekunden wieder.
Wird POWERTRONIC aus kaltem Zustand zugeschaltet, dauert es 1-2 min, bis die Lampe 70 % des Lichtstromes erreicht.


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5. Leistungsfaktor/Kompensation

Der Leistungsfaktor  ist bei einem elektrischen Verbraucher das Verhältnis von Wirkleistung (PWirk = Spannung x Wirkstrom) zu Scheinleistung (PSchein = Spannung x Strom). Einfluss auf diese Größe hat sowohl die Phasenverschiebung  zwischen Strom und Spannung als auch die Stromverzerrung .
Formel
Im Gegensatz zu KVG (induktiv, 50 Hz) ist bei EVG (Hochfrequenz) nahezu keine Phasenverschiebung vorhanden ( = 0,95).
Daher ist keine Kompensation erforderlich.
Jedoch entstehen beim Betrieb von EVG Verzerrungen eines sinusförmigen Stromverlaufs. Im Allgemeinen werden diese Verzerrungen durch eine Überlagerung ganzzahliger Vielfacher der Netzfrequenz (Harmonische oder Oberwellen) beschrieben.
Der Oberwellengehalt des Netzstromes ist durch nationale und internationale Vorschriften (EN 61.000-3-2, IEC 1.000-3-2) stark reglementiert.
Die OSRAM EVG haben hierfür aktive vollelektronische Oberwellenfilter eingebaut, die ein  > 0.95 und damit einen Leistungsfaktor  > 0,9 gewährleisten.
 
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6. Zulässige Leitungslängen

QTIS, QTP und QTS:
Bei Einsatz von EVG in Leuchten führen die Leitungen bei richtiger Verlegung innerhalb der Leuchten zu unkritischen Funkentstörwerten. Bei Verwendung von EVG in Mutter-Tochterschaltung sind max. 3 m Leitungslänge zwischen EVG und Lampen zulässig. (Näheres hierzu in den technischen QUICKTRONIC Produktfibeln).

QUICKTRONIC für OSRAM DULUX L und OSRAM DULUX T/E, D/E, S/E:
Um einen zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, dürfen die maximal zulässigen Leitungslängen zwischen EVG und Lampe 3 m nicht überschreiten. Die jeweils auftretenden Funkstörpegel hängen von der Länge und Verlegung der Lampenleitungen ab, so dass im Zweifelsfall Funkstörmessungen zu empfehlen sind. (Bei QUICKTRONIC für OSRAM DULUX D/E ist bei Leitungslängen > 0,5 m mit höheren Funkstörpegeln zu rechnen.)

HALOTRONIC:
Maximale 12 V-Niederspannungs-Leitungslängen
Die maximale 12 V-Leitungslänge muss kleiner als 2 m sein, um die Funkstörgrenzwerte einzuhalten. (Damit ist eine Installation von Leuchten innerhalb eines Kreises von 4 m Durchmesser um HALOTRONIC möglich.) Als Mindestleitungsquerschnitt wird 1 mm2 empfohlen.

Leitungsführung:
Die Netzleitung soll weder am Gehäuse des HALOTRONIC noch an der hochfrequenten 12 V-Sekundärleitung entlang verlegt werden.
Dadurch werden Hochfrequenzeinkopplungen in die Netzleitung vermieden.

Messgeräte für Sekundärspannungsmessung:
Ein Meßgerät zur Sekundärspannungsmessung muss die Messung des Echt-Effektivwertes erlauben und eine Bandbreite = 250 kHz (-3 dB) aufweisen. Andere Messgeräte liefern falsche Meßwerte.

POWERTRONIC:
Die maximalen Leitungslängen zwischen Lampe und POWERTRONIC sind von der Art der Kabel und der Verlegeart abhängig. Grundsätzlich kann man von folgenden maximalen Leitungslängen ausgehen:

PTU 70/230-240 3 m zwischen Lampe und POWERTRONIC
PT 150/230-240 N-2 3 m zwischen Zündeinheit und Elektronikeinheit
PT 150/230-240 N-2 0,5 m zwischen Lampe und POWERTRONIC
PT-DS 80/230-240 0,5 m zwischen Lampe und POWERTRONIC


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7. Störungen an Infrarot-Steuerungs-/Übertragungsanlagen

Leuchtstofflampen emittieren im Bereich der Wellenlängen, die z.T. auch für Infrarotübertragung benutzt werden und nicht von der Lampe beeinflusst werden können. Da die verwendeten IR-Empfänger oft nicht selektiv sind, kann es zu Störungen der IR-Anlage kommen. Das von der Leuchtstofflampe ausgesandte Licht ist mit der doppelten Betriebsfrequenz (20 - 50 kHz) moduliert. Zu Störungen kommt es bei Nutzsignalen desselben Frequenzbereichs. Ausnahme: Bei POWERTRONIC und HALOTRONIC treten keine Störungen auf.

IR-Fernsteuerung:
Störungsfreier Betrieb ist möglich mit Anlagen, die bei genügend hoher Trägerfrequenz arbeiten (400 - 1500 kHz).

Tonübertragung:
Bisher lag das verwendete Nutzsignal bei der Tonübertragung im Frequenzbereich 95 kHz und höher, so dass die 3., 5. und 7. Harmonische von den EVG-Betriebsfrequenzbereichen (30 bis 45 kHz im Normalbetrieb, durch Dimmung bis zu 100 kHz) zu erheblichen Störungen der Tonübertragung geführt hat. Abhilfe hat der Übergang der Kopfhörerhersteller zu höheren Frequenzen, z.B. 2,3 MHz u. 2,8 MHz, gebracht.
Bei Simultanübersetzungsanlagen, die ebenfalls im Frequenzbereich 95 kHz bis 250 kHz arbeiten, wird generell empfohlen, die ersten 6 Übertragungskanäle, insbesondere Kanal 1 der insgesamt 32 Übertragungskanäle, auszulassen, da diese, wie oben beschrieben, ebenfalls von Harmonischen der EVG-Grundfrequenzen gestört werden.

Hochfrequenz-Rundsteuerung:
Verwendet werden Trägerfrequenzen um 120 kHz. Funkentstörkondensatoren (in jedem EVG oder anderen elektronischen Verbrauchern, z.B. Netzteilen von PCs) können die Übertragung stören.

Personenrufanlagen:
Generell sind nur HF-Personenrufanlagen (im MHz-Bereich) zu verwenden. Bei Einsatz von induktiven Personenrufanlagen (25 - 40 kHz) ist kein zuverlässiger Betrieb möglich.
 
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8. Dimmbetrieb

  1. QUICKTRONIC, die gedimmt werden können, sind mit ...DIM gekennzeichnet. Das Dimmen erfolgt über Steuerleitung (1 - 10 V).
    Dimmzubehör und Verdrahtungspläne: technische Fibel QUICKTRONIC dimmbar
  2. HALOTRONIC sind je nach Typ mit verschiedenen Dimmern, Dimm-Modulen mitPotentiometer ansteuerbar.
  3. POWERTRONIC sind nicht für Dimmbetrieb geeignet, da auch die daran betriebenen Halogen-Metalldampflampen aus funktions- und lichttechnischen Gründen nicht gedimmt werden dürfen.

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9. Leuchten mit EVG

Für Leuchten mit Elektronischem Vorschaltgerät gilt generell Folgendes:

  1. Die Temperatur-Grenzen der EVG bzgl. Umgebungstemperatur und Messpunkttemperatur am Gerät sind einzuhalten (siehe Punkt 10. Umgebungs- und EVG-Temperaturen).
  2. Die maximal zulässigen Funkstörwerte (nach VDE 0875, EN 55015) sind einzuhalten. Werden EVG, die für die Schutzklasse II gebaut sind, in Leuchten der Schutzklasse I eingesetzt, so ist es möglich, dass ein zusätzliches Funkentstörfilter erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den umgekehrten Fall: Schutzklasse I-EVG in Leuchten der Schutzklasse II.

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10. Umgebungs- und EVG-Temperaturen

Die für das jeweilige Gerät angegebenen Temperaturbereiche sind einzuhalten, um einen zuverlässigen EVG-Betrieb zu ermöglichen. Generell gilt, dass niedrige Betriebstemperaturen die Lebensdauer der EVG zusätzlich erhöhen.
Beim Einbau von EVG in Leuchten ist zur thermischen Beurteilung die Messpunkttemperatur TC am Gehäuse entscheidend. Der für das jeweilige Gerät angegebene maximal zulässige Wert darf nicht überschritten werden.
 
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11. EVG für Außenleuchten

Beim Einsatz von Elektronischen Vorschaltgeräten in Außenleuchten ist zu beachten, dass die EVG, je nach Leuchte, dem Einfluss von (Luft-)Feuchtigkeit ausgesetzt sein können.

  1. Bei Leuchten der Schutzart 5 (geschützt gegen Strahlwasser, z.B. IP 65) können Standard-EVG eingesetzt werden, da in dieser Art der Leuchten kaum Feuchtigkeit eindringen kann, so dass nicht mit Korrosion der EVG zu rechnen ist.
  2. Bei Leuchten der Schutzart 3 (geschützt gegen Sprühwasser, z.B. IP 43) ist mit dem Eindringen von Flüssigkeitströpfchen und so mit Korrosion und Ausfall von ungeschützten Standard-EVG zu rechnen.

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12. Lebensdauer und Zuverlässigkeit von Elektronischen Vorschaltgeräten

Die Ausfallrate elektronischer Bauelemente hängt neben der Bauteilespezifikation und -qualität ganz wesentlich von der Betriebstemperatur ab. Die Elektronischen Vorschaltgeräte von OSRAM sind so konzipiert, dass bei einer maximal zulässigen Gerätetemperatur (tc max.) eine Ausfallrate von weniger als 2 Promille pro 1.000 Betriebsstunden zu erwarten ist. Dies entspricht einer EVG-Lebensdauer von 50.000 h bei einem Prozentsatz ausgefallener Geräte von kleiner als 10 %. (Bei HALOTRONIC HTM Mouse: Ausfallrate 5 Promille pro 1.000 Betriebsstunden bzw. 30.000 h Lebensdauer bei 10 % ausgefallener Geräte.) Eine Verminderung der Betriebstemperatur um 10 Grad kann des Weiteren die Ausfallrate bis zu einem Faktor 2 reduzieren. OSRAM kann aufgrund des Einsatzes qualitativ hochwertiger Bauelemente sowie systematischer Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Material- oder Herstellfehler der Elektronischen Vorschaltgeräte eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Inbetriebnahme, jedoch nicht länger als 18 Monate nach Herstelldatum, geben.
In der Regel erfolgt dann Ersatzlieferung oder Gutschriftserteilung; weiter gehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend.

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