Hintergrund zum Umweltschutz und zur EU-Richtlinie
Internationale Umwelt- und Klimaschutzziele
Im Rahmen der Klimaschutzziele von Kyoto 1997 definierte die EU eine Reihe von Maßnahmen zum sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Nach dem KVG-Verbot durch die Richtlinie 2000/55/EG, der Reduzierung gefährlicher Inhaltstoffe im Rahmen der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) und der Richtlinie zur Entsorgung von elektronischen Altgeräten 2002/96/EG (WEEE), setzte die EU mit der Richtlinie 2005/32/EG den Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) energiebetriebener Produkte (EuP).
Diese Richtlinie wurde im November 2009 von der weiter gefassten Richtlinie 2009/125/EG über die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (ErP) abgelöst. Auf die bereits erlassenen Druchführungsmaßnahmen hat diese Änderung keine Auswirkung.
Diese Umsetzungsmaßnahmen für die Haushaltslampen (244/2009) sowie Professionelle Beleuchtung durch Leuchtstoff-, und Hochdruck-Entladungslampen (245/2009) spiegeln die Anfang 2007 vereinbarten Klimaziele der EU bis zum Jahr 2020 wieder. Der Kern dieser ambitionierten Ziele ist der Abbau des CO2-Ausstoßes in der EU um 20% bis zum Jahr 2020. Im Einzelnen sollen allein im Bereich der professionellen Beleuchtung knapp 20 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, weitere 24 Millionen Tonnen in der häuslichen Beleuchtung.
Umsetzungsmaßnahmen zur EU-Richtlinie
Im April 2009 wurden auf der Grundlage des Artikels 15 der EuP-Richtlinie von der EU-Kommission zwei Verordnungen als sogenannte „Umsetzungsmaßnahmen“ erlassen, die spezifische Anforderungen für Teilbereiche der elektrischen Beleuchtung aufstellen.
Die Verordnung EG 244/2009 für Haushaltsbeleuchtung (geändert durch die Verordnung EG 859/2009) stellt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht auf. Sie umfasst die Technologien, die im Allgemeinen in den privaten Haushalten eingesetzt werden, nämlich Glühlampen, Halogenlampen, Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät und LED-Retrofits.
Dagegen legt die Verordnung EG 245/2009 für Professionelle Beleuchtung Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten fest, die hauptsächlich in der Straßen-, Industrie- und Bürobeleuchtung verwendet werden, nämlich Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen ohne eingebautem Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen mit den Sockeln E27, 40 und PGZ12, sowie Vorschaltgeräte und Leuchten für Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen.
OSRAM Beitrag zum Umweltschutz
Auch bei OSRAM steht umfassender Umweltschutz schon lange im Zentrum der Bemühungen: vom sparsamen Umgang mit Ressourcen über weitgehende Abfall- und Schadstoffvermeidung bis hin zur Entwicklung energiesparender Lampen und Systeme – von Entwicklung und Produktion über den Vertrieb bis hin zu Entsorgung und Recycling.
