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Garantie Stufe 3A (LED Module) - System+ Garantie

LED-Systeme von OSRAM, bestehend aus LED-Modulen und elektronischen Betriebsgeräten OPTOTRONIC von OSRAM, sind optimal aufeinander abgestimmt. Deshalb gibt OSRAM bei einem gemeinsamen Einsatz von LED-Modulen mit elektronischen Betriebsgeräten von OSRAM eine System+ Garantie von 3 Jahren (LED-Modul + Betriebsgerät).


Die System+ Garantie (LED-Modul + Betriebsgerät) gilt nur für Beleuchtungsanlagen ab einer elektrischen Anschlussleistung von mindestens 100 W.

Allgemeine Bedingungen

  • Für die Garantiestufe 3A ist nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Registrierung bei OSRAM erforderlich.
  • Die 3/3-Jahres-System+ Garantie erstreckt sich auf LED-Module und elektronische Betriebsgeräte, die entsprechend den OSRAM-Vorgaben und geltenden IEC-Vorschriften betrieben werden. Die System+ Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Anlagen-Erstbestückung.
  • OSRAM behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung von ausgefallenen LED-Modulen und OPTOTRONIC zur Fehleranalyse an die Registrierungsadresse (mit Übersendung der Kopie der erfolgreichen Registrierung). Im Falle eines Mangels übernimmt OSRAM die kostenlose Reparatur, liefert kostenlosen Ersatz oder erteilt eine Gutschrift für LED-Module und OPTOTRONIC, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellerfehlers im jeweiligen Garantiezeitraum ausgefallen sind.
  • Die Erfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage erfolgt sein.
  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu.
  • Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die OSRAM-Niederlassung im jeweiligen Land.

 

 
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Garantie Stufe 3A (PrevaLED) - System+ Garantie

PrevaLED-Systeme von OSRAM, bestehend aus der Light Engine PrevaLED, Elektronischen Betriebsgeräten OPTOTRONIC OTp und Kabelsatz von OSRAM, sind optimal aufeinander abgestimmt. Deshalb gibt OSRAM bei einem gemeinsamen Einsatz von PrevaLED von OSRAM mit OPTOTRONIC Betriebsgeräten eine System+ Garantie von 5 Jahren (PrevaLED+ OTp). Es wird eine jährliche Brenndauer von maximal 4000 Brennstunden vorausgesetzt.

Die System+ Garantie (PrevaLED + OTp) gilt nur für Beleuchtungsanlagen ab 10 Systemen.

Allgemeine Bedingungen

  • Für die Garantiestufe 3A ist nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Registrierung bei OSRAM erforderlich.
  • Die 5/5-Jahres-System+ Garantie erstreckt sich auf PrevaLED und OPTOTRONIC OTp, die entsprechend den OSRAM-Vorgaben und geltenden IEC-Vorschriften betrieben werden. Die System+ Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Anlagen-Erstbestückung.
  • OSRAM behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung von ausgefallenen PrevaLED und OTp zur Fehleranalyse an die Registrierungsadresse (mit Übersendung der Kopie der erfolgreichen Registrierung). Im Falle eines Mangels übernimmt OSRAM die kostenlose Reparatur, liefert kostenlosen Ersatz oder erteilt eine Gutschrift für PrevaLED und OTp, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellerfehlers im jeweiligen Garantiezeitraum ausgefallen sind.
  • Die Erfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage erfolgt sein.
  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu.
  • Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die OSRAM-Niederlassung im jeweiligen Land.

 

 
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Garantie Stufe 3B (LL) - System+ Garantie

Leuchtstofflampen-Systeme bestehend aus Leuchtmittel und EVG von OSRAM erhalten volle 5 Jahre Garantie auf Elektronische Vorschaltgeräte QUICKTRONIC und volle 3 Jahre Garantie auf die Leuchtstofflampen LUMILUX, bezogen auf die Elektronischen Betriebsgeräte QUICKTRONIC der Baureihen QTi..., QTi...GII, QTP..., QT-FQ,  QT-FIT8, QT-M, QTP-M, HF...DIM, QTi...DIM und QTi DALI...DIM und deren Betrieb mit folgenden Leuchtstofflampen von OSRAM:

  • T5 HE und HO + HO CONSTANT / 16 mm Stableuchtstofflampen der LUMILUX-Versionen
  • T5 HE SLS und T5 HO SLS / 16 mm SEAMLESS-Leuchtstofflampen der LUMILUX-Version (Garantie gilt nur in Verbindung mit QUICKTRONIC QTi...GII, QTi...DIM und QTi DALI...DIM (Dimmen von HE 14 W und HO 24 W SLS ist noch nicht freigegeben).
  • T8 / 26 mm-Leuchtmittel (L 18 W, L 36 W und L 58 W) der LUMILUX-Versionen (Lichtfarben 827, 830, 840 und 865)
  • OSRAM DULUX L HE der LUMILUX-Versionen

Die System+ Garantie (EVG + Leuchtmittel) gilt auch für dynamische Dimmvorgänge (wie z.B. RGB-Anlagen) und bezieht sich auf:

  • Farbige T5 / 16 mm-Leuchtmittel und
  • Farbige T8 / 26 mm-Leuchtmittel (L 18 W, L 36 W und L 58 W).

Es wird eine jährliche Brenndauer von maximal 4000 Brennstunden vorausgesetzt.
Die System+ Garantie (Leuchtmittel + EVG) gilt für Beleuchtungsanlagen ab 50 Leuchten.
Beim Dimmen von neuwertigen Leuchtstofflampen wird eine Einbrennzeit von 100 h bei 100 % Lichtstrom zur Stabilisierung der Leuchtmittel vorausgesetzt.

Allgemeine Bedingungen

  • Für die Garantiestufe 3B (LL) ist nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Registrierung bei OSRAM erforderlich.
  • Die 5/3-Jahres-System+ Garantie erstreckt sich auf Leuchtmittel und Elektronische Betriebsgeräte, die entsprechend den OSRAM-Vorgaben und geltenden IEC-Vorschriften betrieben werden. Die System+ Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Anlagen-Erstbestückung.
  • OSRAM behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung von ausgefallenen Leuchtmitteln und EVG zur Fehleranalyse an die Registrierungsadresse (mit Übersendung der Kopie der erfolgreichen Registrierung). Im Falle eines Mangels übernimmt OSRAM die kostenlose Reparatur, liefert kostenlosen Ersatz oder erteilt eine Gutschrift für Leuchtmittel und EVG, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellerfehlers im jeweiligen Garantiezeitraum ausgefallen sind.
  • Die Erfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage erfolgt sein.
  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu.
  • Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die OSRAM-Niederlassung im jeweiligen Land.

 

 
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Garantie Stufe 3B (XT T8) - System+ Garantie

Leuchtstofflampen-System mit der OSRAM XT-LUMILUX

Die 5-Jahres-System+ Garantie (Lampe + EVG von OSRAM) bezieht sich auf den Betrieb der Kombinationen:

  • Elektronische Vorschaltgeräte QUICKTRONIC QTP8 1x36/230-240, QTP8 2x36/230-240 oder QTi 1x14/24/21/39/220-240, QTi 2x14/24/21/39/220-240 und Leuchtstofflampen OSRAM XT 36 W-LUMILUX (Lichtfarben 830, 840 und 865).
  • Elektronische Vorschaltgeräte QUICKTRONIC QTP8 1x58/230-240, QTP8 2x58/230-240 oder QTi 1x28/54/220-240, QTi 2x28/54/220-240 und Leuchtstofflampen OSRAM XT 58 W-LUMILUX (Lichtfarben 830, 840 und 865).

Es wird eine jährliche Brenndauer der Leuchtstofflampen von maximal 4.000 Brennstunden vorausgesetzt. Maximal 3 Schaltungen am Tag.
Die 5-Jahres-System+ Garantie (EVG + Leuchtmittel von OSRAM) gilt für Beleuchtungsanlagen ab 500 Leuchten.

Allgemeine Bedingungen

  • Für die Garantiestufe 3B (XT T8) ist nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Registrierung bei OSRAM erforderlich.
  • Die 5/5-Jahres-System+ Garantie XT T8 erstreckt sich auf Elektronische Betriebsgeräte und Leuchtmittel, die entsprechend den OSRAM-Vorgaben und geltenden IEC-Vorschriften betrieben werden. Die System+ Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Anlagen-Erstbestückung.
  • OSRAM behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung von ausgefallenen EVG und Leuchtmitteln zur Fehleranalyse an die Registrierungsadresse (mit Übersendung der Kopie der erfolgreichen Registrierung). Im Falle eines Mangels übernimmt OSRAM die kostenlose Reparatur, liefert kostenlosen Ersatz oder erteilt eine Gutschrift für EVG und Leuchtmittel, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellerfehlers im jeweiligen Garantiezeitraum ausgefallen sind.
  • Die Erfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage erfolgt sein.
  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu.
  • Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die OSRAM-Niederlassung im jeweiligen Land.

 

 
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Garantie Stufe 3B (XXT T8) - System+ Garantie

Leuchtstofflampen-System mit der OSRAM XXT-LUMILUX

Die 8-Jahres-System+ Garantie (Lampe + EVG von OSRAM) bezieht sich auf den Betrieb der Kombinationen:

  • Elektronische Vorschaltgeräte QUICKTRONIC QTP8 1x36/230-240, QTP8 2x36/230-240 oder QTi 1x14/24/21/39/220-240, QTi 2x14/24/21/39/220-240 und Leuchtstofflampen OSRAM XXT 36 W-LUMILUX (Lichtfarben 830, 840 und 865).
  • Elektronische Vorschaltgeräte QUICKTRONIC QTP8 1x58/230-240, QTP8 2x58/230-240 oder QTi 1x28/54/220-240, QTi 2x28/54/220-240 und Leuchtstofflampen OSRAM XXT 58 W-LUMILUX (Lichtfarben 830, 840 und 865).

Es wird eine jährliche Brenndauer der Leuchtstofflampen von maximal 4.000 Brennstunden vorausgesetzt. Maximal 2 Schaltungen am Tag.
Die 8-Jahres-System+ Garantie (EVG + Leuchtmittel von OSRAM) gilt für Beleuchtungsanlagen ab 500 Leuchten.
QTP8: Die Temperatur am tc-Punkt des in der Leuchte eingebauten QTP8 darf während des Betriebes nicht höher als 65 °C sein.
QTi: Die Temperatur am tc-Punkt des in der Leuchte eingebauten QTi darf während des Betriebes nicht höher als 60 °C sein.

Allgemeine Bedingungen

  • Für die Garantiestufe 3B (XXT T8) ist nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Registrierung bei OSRAM erforderlich.
  • Die 8/8-Jahres-System+ Garantie XXT T8 erstreckt sich auf Elektronische Betriebsgeräte und Leuchtmittel, die entsprechend den OSRAM-Vorgaben und geltenden IEC-Vorschriften betrieben werden. Die System+ Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Anlagen-Erstbestückung.
  • OSRAM behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung von ausgefallenen EVG und Leuchtmitteln zur Fehleranalyse an die Registrierungsadresse (mit Übersendung der Kopie der erfolgreichen Registrierung). Im Falle eines Mangels übernimmt OSRAM die kostenlose Reparatur, liefert kostenlosen Ersatz oder erteilt eine Gutschrift für EVG und Leuchtmittel, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellerfehlers im jeweiligen Garantiezeitraum ausgefallen sind.
  • Die Erfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage erfolgt sein.
  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu.
  • Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die OSRAM-Niederlassung im jeweiligen Land.

 

 
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Garantie Stufe 3C - System+ Garantie

Hochdruckentladungslampen-Systeme, bestehend aus Leuchtmittel und elektronischem Betriebsgerät (EVG) von OSRAM, erhalten 1 volles Jahr Garantie auf die Lampe und 5 volle Jahre Garantie auf elektronische Betriebsgeräte, bezogen auf die elektronischen Betriebsgeräte POWERTRONIC der Baureihen PTi und PT-FIT und deren Betrieb mit folgenden Leuchtmitteln von OSRAM:

  • HCI - alle Lampentypen und Leistungen bis 150 W
  • HQI-T, HQI-TS in den Leistungen 70 und 150 W

Hochdruckentladungslampen-Systeme, bestehend aus Leuchtmittel und elektronischem Betriebsgerät (EVG) von OSRAM, erhalten 1 volles Jahr Garantie auf die Lampe und 5 volle Jahre Garantie auf elektronische Betriebsgeräte, bezogen auf die elektronischen Betriebsgeräte POWERTRONIC der Baureihen PTo und deren Betrieb mit folgenden Leuchtmitteln von OSRAM:

  • HCI-T, HCI-T/P, HCI-E/P, HCI-TX/P für Leistungen bis 150 W
  • HQI-T, HQI-TS in den Leistungen 70 und 150 W

Es wird eine jährliche Brenndauer von maximal 4.000 Brennstunden vorausgesetzt. Die System+ Garantie (Leuchtmittel + EVG) gilt für Beleuchtungsanlagen ab 25 Brennstellen. Die System+ Garantie (Leuchtmittel + EVG) gilt für den Betrieb bei 100 % Leistung, nicht bei Leistungsreduzierung.

Allgemeine Bedingungen

  • Für die Garantiestufe 3C ist nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Registrierung bei OSRAM erforderlich.
  • Die 5/1-Jahres-System+ Garantie erstreckt sich auf Leuchtmittel und elektronische Betriebsgeräte, die entsprechend den OSRAM-Vorgaben und geltenden IEC-Vorschriften betrieben werden. Die System+ Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Anlagen-Erstbestückung.
  • OSRAM behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung von ausgefallenen Leuchtmitteln und EVG zur Fehleranalyse an die Registrierungsadresse (mit Übersendung der Kopie der erfolgreichen Registrierung). Im Falle eines Mangels übernimmt OSRAM die kostenlose Reparatur, liefert kostenlosen Ersatz oder erteilt eine Gutschrift für Leuchtmittel und EVG, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellerfehlers im jeweiligen Garantiezeitraum ausgefallen sind.
  • Die Erfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage erfolgt sein.
  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu.
  • Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die OSRAM-Niederlassung im jeweiligen Land.

 

 
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Garantie Stufe 3D - System+ Garantie

Halogenlampen-Systeme, bestehend aus EVG und Leuchtmittel von OSRAM, erhalten volle 5 Jahre Garantie auf Elektronische Vorschaltgeräte HALOTRONIC und 1 volles Jahr Garantie auf die Halogen-Niedervoltlampen ECO, bezogen auf die Elektronischen Betriebsgeräte HALOTRONIC/HALOTRONIC MOUSE der Baureihen HTM mit den Leistungen 70, 105 und 150 W, HTL mit den Leistungen 105 und 225 W, der Baureihe HTN 75 und deren Betrieb mit Halogen-Niedervoltlampen HALOSTAR ECO/STARLITE, DECOSTAR ECO/TITAN und HALOSPOT ECO von OSRAM. Es wird eine jährliche Brenndauer von maximal 2.000 Brennstunden vorausgesetzt. Die System+ Garantie (EVG + Leuchtmittel) gilt für Beleuchtungsanlagen ab 50 Leuchten.

Allgemeine Bedingungen

  • Für die Garantiestufe 3D ist nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Registrierung bei OSRAM erforderlich.
  • Die 5/1-Jahres-System+ Garantie erstreckt sich auf Elektronische Betriebsgeräte und Leuchtmittel, die entsprechend den OSRAM-Vorgaben und geltenden IEC-Vorschriften betrieben werden. Die System+ Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Anlagen-Erstbestückung.
  • OSRAM behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung von ausgefallenen EVG und Leuchtmitteln zur Fehleranalyse an die Registrierungsadresse (mit Übersendung der Kopie der erfolgreichen Registrierung). Im Falle eines Mangels übernimmt OSRAM die kostenlose Reparatur, liefert kostenlosen Ersatz oder erteilt eine Gutschrift für EVG und Leuchtmittel, die nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellerfehlers im jeweiligen Garantiezeitraum ausgefallen sind.
  • Die Erfassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage erfolgt sein.
  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu.
  • Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die OSRAM-Niederlassung im jeweiligen Land.