Licht und Strahlung

Als Licht wird derjenige Anteil der elektromagnetischen Strahlung bezeichnet, für den unser menschliches Auge empfindlich ist. Dieser Bereich liegt von ca. 380 nm bis 780 nm. Es gibt keine genauen Grenzen für den Spektralbereich der sichtbaren Strahlung, da diese von dem Betrag der Strahlungsleistung, die die Netzhaut erreicht und von der Augenempfindlichkeit des Beobachters abhängen.
Zur Wahrnehmung von Licht enthält das menschliche zwei Arten von lichtempfindlichen Rezeptoren:

  • Die Zapfen, die farbiges Sehen ermöglichen ("Tageslichtsehen"), mit Maximum der Lichtempfindlichkeit im Gelb-Grünen, bei einer Lichtwellenlänge von l = 555nm (Tageswertkurve V l))
  • Die hochempfindlichen Stäbchen, die schwarz/weißes Sehen ermöglichen ("Nachtsehen"), mit Maximum der Lichtempfindlichkeit im Grünen, bei einer Lichtwellenlänge von l = 507nm (Nachtwertkurve und V' l)).



Spektrale Hellempfindlichkeit V (l) und V' (l) des menschlichen Auges




Gesamtspektrum der elektromagnetischen Strahlung und Spektrum des Lichtes


Bezeichnung Wellenlängenbereich
Ultraviolettstrahlung - C (UV-C) 100 - 280 nm
Ultraviolettstrahlung - B (UV-B) 280 - 315 nm
Ultraviolettstrahlung - A (UV-A) 315 - 380 nm
Sichtbares Licht 380 - 780 nm
Infrarot A (IR-A) 780 nm - 1,4 mm
Infrarot B (IR-B) 1,4 - 3 mm
Infrarot C (IR-C) 3 mm - 1 mm
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