DIN 5035

In Teil 1 der DIN 5035 werden Begriffe und allgemeine Anforderungen für die Beleuchtung mit künstlichem Licht erläutert.
In Teil 2 der DIN 5035 werden im speziellen die Richtwerte für Arbeitstätten in Innenräumen und im Freien definiert.
In nachfolgender Tabelle sind die Richtwerte für Beleuchtungsstärken nach DIN 5035 Teil 2, Arbeitsstätten Auszüge (Stand September 1990) aufgeführt. In den Arbeitsstättenrichtlinien ASR 7/3 und DIN 5035 Teil 2 sind Nennbeleuchtungsstärken für die Beleuchtung von Arbeitsstätten festgelegt. Die ASR 7/3 wurde vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassen. Die dadurch vorgeschriebenen Nennbeleuchtungsstärken sind Mindestwerte.

Raum / Tätigkeit

En [lux]

LF
Lichtfarbe

FW
Farbwiedergabe

GK
Güteklasse

Bemerkungen

Allgemeine Räume

Verkehrszonen in
Abstellräumen
50 ww / nw 3 3

Lagerräume

Lagerräume für gleichartiges
oder großteiliges Lagergut
50 ww / nw 3 3 Natriumhochdruck-
lampen mit Stufe 4
der Farbwieder-
gabeeigenschaften
zulässig
Lagerräume mit Suchaufgabe
bei nicht gleichartigem
Lagergut
100 ww / nw 3 3
Lagerräume mit Leseaufgabe 200 ww / nw 3 2

Automatische Hochregallager

Gänge 20 ww / nw 3 3
Bedienungsstand 200 ww / nw 2A 1
Versand 200 ww / nw 3 2

Pausen-, Sanitär- und Sanitätsräume

Sanitätsräume Kantinen 200 ww / nw 2A 1 Stimmungsbetonte
Beleuchtung, evtl.
Glühlampen
Pausen- und Liegeräume 100 ww / nw 2A 1
Räume für körperliche
Ausgleichsübungen
300 ww / nw 2A 1
Umkleideräume 100 ww / nw 2A 2 evtl. zusätzliche
Spiegelbeleuchtung
Waschräume 100 ww / nw 2A 2
Toilettenräume 100 ww / nw 2A 2
Sanitätsräume, Räume für
Erste Hilfe und für
ärztliche Betreuung
500 ww / nw 1A 1

Haustechnische Anlagen

Maschinenräume 100 ww / nw 3 3
Energieversorgung und
-verteilung
100 ww / nw 3 3
Fernschreibstelle, Poststelle 500 ww / nw 2A 1
Telefonvermittlung 300 ww / nw 2A 1

Verkehrswege in Gebäuden

für Personen 50 ww / nw 3 3

Anpassung der Nenn-
beleuchtungsstärke
zu benachbarten Räumen:

En1 >= 0,1 En2

dabei bedeuten:

En1=En der Verkehrswege

En2=En der benachbarten
Räume

für Personen und Fahrzeuge 100 ww / nw 3 3
Treppen, Fahrtreppen und geneigte Verkehrswege 100 ww / nw 3 3
Verladerampen 100 ww / nw 3 3
Automatische Fördereinrichtungen oder Transportbänder im Bereich von Verkehrswegen 100 ww / nw 3 3
Halleneinfahrten (Tagesbetrieb) 2 x En1)
min. 400 lx
ww / nw 3 3 nur Leuchten ohne leuchtende Seitenteile verwenden

1) En des anschließenden Innenraumes. Es ist der Innenbereich der Halleneinfahrt zu beleuchten.
Halleneinfahrten (Nachtbetrieb) 0,5 En2)
bis
0,2 En1)
ww / nw 3 3 nur Leuchten ohne leuchtende Seitenteile verwenden

2) En des anschließenden Innenraumes. Es ist der Aussenbereich der Halleneinfahrt zu beleuchten.

Büro und büroähnliche Räume

Büroräume mit tageslichtorientierten Arbeitsplätzen ausschließlich in unmittelbarer Fensternähe 300 ww / nw 2A 1 arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung am Arbeitsplatz mindestens 0,8 En
Büroräume 500 ww / nw 2A 1
Großraumraumbüros
- hohe Reflexion
750 ww / nw 2A 1 hohe Reflexionsgrade:
Decke mindest. 0,7,
Wände/Stellwände
mindest. 0,5.
Einzelplatzbe-
leuchtung zulässig
Großraumraumbüros
- mittlere Reflexion
1000 ww / nw 2A 1
Technisches Zeichnen 750 ww / nw 2A 1 En
Gebrauchslage
des Zeichenbrettes
von 75 Grad zur
Horizontalen; im
Mittelpunkt
1,2 m Höhe
Sitzungszimmer und Besprechungsräume 300 ww / nw 2A 1
Empfangsräume 100 ww / nw 2A 1
Räume mit Publikumsverkehr 200 ww / nw 2A 1
Räume für Datenverarbeitung 500 ww / nw 2A 1 Normen für
Bildschirmarbeitsplätze finden
Sie in der DIN 5035 Teil 7
Groß- und Einzelhandel
Verkaufsräume 300 ww / nw 2A 1
Kassenarbeitsplätze 500 ww / nw 2A 1

Handwerk und Gewerbe (Auswahl verschiedenartiger Branchen)

Entrosten und Anstreichen von Stahlbauteilen 200 ww / nw 3 2
Vormontage von Heizungs- und Lüftungsanlagen 200 ww / nw 3 2
Schlosserei und Klempnerei 300 ww / nw 3 2
Kraftfahrzeugwerkstätten 300 ww / nw 3 2
Reparaturwerkstätten für Maschinen und Apparate 500 ww / nw 3 1
Optiker- und Uhrenmacherwerkstatt 1500 ww / nw / tw 2A 1 Einzelplatzbeleuchtung zweckmäßig
Herstellen von Schmuckwaren 1000 ww / nw / tw 2A 1  
Bearbeitung von Edelsteinen 1500 ww / nw / tw 1B 1
Radio- und Fernsehwerkstatt 500 ww / nw 2A 1

Dienstleistungsbetriebe

Empfang 200 ww / nw 2A 1
Küche 500 ww / nw 2A 2
Speiseräume 200 ww / nw 1B -
Sitzungsräume 300 ww / nw 2A 1
Selbstbedienungsgaststätten 300 ww / nw 2B 1
Haarpflege 500 ww / nw 1A 1
Kosmetik 750 ww / nw / tw 1A 1

Wäscherei und chemische Reinigungen

Waschen 300 ww / nw 2A 2
Maschinenbügeln 300 ww / nw 2A 1
Handbügeln 300 ww / nw 2A 1
Sortieren 300 ww / nw 2A 1
Fleckenentfernen, Kontrolle 1000 ww / nw 2A 1 Einzelplatzbeleuchtung zulässig

Außenanlagen in Lehranstalten

überdachte Pausenbereiche 50 ww / nw 3 -
überdachte Fahrradstände 20 ww / nw 3 -
Treppen, Fahrtreppen und geneigte Verkehrswege 100 ww / nw 3 -

Allgemeine Unterrichtsräumen

Vorschulräume 300 ww / nw 2 1 Für Hauptwandtafel und/oder
Demonstrationstisch
Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2
1) An den Plätzen mindestens 0,8 · En
2) Die für andere Nutzung erforderliche Beleuchtungsstärke kann auch durch Schalten von Teilen der Beleuchtungs-
anlage erreicht werden.
3) Hohe Reflexionsgrade: Decke mind. 0,7, Wände mind. 0,5
Unterrichtsräume, sofern nicht Ziff.4.3 3001) ww / nw 2 1
Unterrichtsräume mit einem Tageslichtquotient D <1% (siehe DIN 5034 Teil 1) am ungünstigsten Arbeitsplatz sowie für vorwiegende Abendnutzung oder speziell für Erwachsenenbildung 5002) ww / nw 2 1
Unterrichtsräume hohe Reflexion 750 ww / nw 2 1
Unterrichtsräume mittlere Reflexion 1000 ww / nw 2 1

Spezielle Unterrichtsräume

Lehrküchen 500 ww / nw 2 2 gegebenenfalls Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2
Werken 500 ww / nw 2 2
Bastel-, Näh- und Schreibmaschinenräume 500 ww / nw 2 1
Zeichnen, Malen 500 ww / nw 1 1
Physik, Chemie, Biologie 500 ww / nw 2 1
Laboratorien, experimentelle Praktikumräume 500 ww / nww 2 1
Technisches Zeichen 4) 500 ww / nw 2A 1
Lehrmittelräume 200 ww / nw 2 2
Versammlungsräume 200 ww / nw 2 -
Bildwerferräume 200 ww / nw 2 2
Flure 100 ww / nw 2 3
Treppen 200 ww / nw 2 2
Eingangshallen 200 ww / nw 2 3
Mensen 200 ww / nw 2 1
Ausstellungsräume 200 ww / nw 2 2
Mehrzweckräume 200 ww / nw 2 1
Aulen, Festräume 200 ww / nw 2 1
Bibliotheken, Mediotheken 200 ww / nw 2 1
Leseräume 200 ww / nw 2 1
Buchmagazine 200 ww / nw 2 2

Hörsäle

Hörsäle mit Fenster 500 ww / nw 2 1 Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2
Hörsäle ohne Fenster 750 ww / nw 2 1

Abkürzungen:
ww:    warmweiss
nw: neutralweiss
tw: tageslichtweiss
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