Richtlinie über Elektro- und Elektronik Altgeräte

WEEE; 2002/96/EG; Waste Electrical and Electronic Equipment

Die WEEE-Richtlinie über Elektro- und Elektronik Altgeräte ist im Februar 2003 in Kraft getreten. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, d.h. Elektro- und Elektronikgeräte wiederzuverwenden oder zu verwerten, die Menge gefährlicher Stoffe im Abfall zu reduzieren und die sichere Entsorgung zu fördern. Betroffen sind z.B. Haushaltsgroß- und Kleingeräte, IT und Telekommunikation, Überwachungs- und Kontrollgeräte, Beleuchtung und  Unterhaltungselektronik.

Hersteller und Importeure sind seit August 2005 verpflichtet, Altgeräte auf ihre Kosten zur Behandlung,  Verwertung oder Entsorgung zurückzunehmen. Die WEEE-Richtlinie ist in direktem Zusammenhang mit der RoHS-Richtlinie 2002/95/EG zu sehen. Beide verfolgen das gemeinsame Ziel, den Umweltschutz in der Europäischen Union zu verbessern. In Deutschland wurde die WEEE-Richtlinie durch das Elektrogesetz (ElektroG), das im März 2005 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt.

WEEE

Die Richtlinie 2002/96/EG WEEE – waste of electrical and electronic equipment – ist am 13. Februar 2003 in Kraft getreten. Hauptziel dieser EU - Richtlinie ist die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung der Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten.

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