EU-Richtlinien

1997 hielten die Unterzeichner der Klimakonvention eine Konferenz in Kyoto (Japan) ab. Ziel dieser Konferenz war es, sich auf ein Abkommen zu einigen, das den industrialisierten Teil der Welt verpflichten würde, die Emission an Treibhausgasen zu beschränken, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind. Das 2005 in Kraft getretene und bis zum Jahr 2012 gültige Abkommen (Kyoto-Protokoll) schreibt verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen fest. Die EU hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Emissionen während der Jahre 2008 bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Um diese Zielsetzung zu erreichen, haben sich die EU-Mitgliedstaaten zu nationalen Klimaschutzzielen verpflichtet.

Das europäische Klimawandelprogramm (European Climate Change Programme ECCP) hat daher Energieeinsparpotentiale (in Tonnen Kohlendioxid) für bestimmte Produktbereiche festgelegt. So wurde für Beleuchtung im privaten und tertiären Bereich eine jährliche Einsparung von 24 Mio. t CO2 (damals: Europa 15) ermittelt. Demnach befindet sich die Beleuchtung bezogen auf das Energieeinsparpotential  an dritter Stelle nach Elektrischen Antriebssystemen und Bürogeräten mit einem Einsparpotenzial von 39 bzw. 34 Mio. Tonnen CO2.

Die EU hat bereits mehrere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeinsparung getroffen: 

2002: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EBPD)

2005: Ökodesign-Richtline zur Verbesserung der Energieeinsparung bei Haushaltsgeräten (Kühlschränke, Haartrockner, Lampen usw.) (EuP)

2006: Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen zur Energieeinsparung bei der Verteilung und dem Verkauf von Elektrizität und Erdgas, sowie anderer Energieträger wie Fernheizung und Kraftstoffe für private Haushalte, Verkehr und andere industrielle Verbraucher  (ESD)

Weitere Maßnahmen: Energieeffizienzanforderungen für Heizkessel und Kühlschränke; Kennzeichnungsvorschriften für Öfen, Kühlschränke, Klimaanlagen; Kennzeichnung von Bürogeräten; Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom.

Das Energie- und Klimapaket der EU

Das von der  Kommission am 10. Januar 2007 vorgelegte Maßnahmenpaket zielt darauf ab, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um 20% zu senken. Das Ziel ist, die Abhängigkeit Europas von importiertem Öl und Gas zu vermindern und die Energiekosten um etwa 100 Milliarden Euro jährlich zu kürzen. Dieser Plan könnte weiterhin verhindern, dass 780 Millionen Tonnen an CO2 in die Atmosphäre ausgestoßen werden; eine Zahl, die doppelt so hoch ist, wie das im Kyoto-Protokoll festgelegte Ziel für die EU.

Richtlinie zu Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen

Ziel der Richtlinie ist es, die Systemleistung aus Vorschaltgerät und Lampe so gering wie möglich zu halten und auf diese Weise den Energieverbrauch zu senken.

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Richtlinie über Elektro- und Elektronik Altgeräte

Die WEEE-Richtlinie über Elektro- und Elektronik Altgeräte ist im Februar 2003 in Kraft getreten. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, d.h. Elektro- und Elektronikgeräte wiederzuverwenden oder zu verwerten, die Menge gefährlicher Stoffe im Abfall zu reduzieren und die sichere Entsorgung zu fördern.

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Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe

Die Richtlinie schränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Substanzen bei der Herstellung von elektrischen und elektronischen Geräten ein.

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Richtlinie zur Energieeffizienz / Energy Services Directive

Die ESD-Richtlinie hat die Zielsetzung, den Energieverbrauch zu verringern, den Energiemarkt umzustrukturieren und somit die Marktdurchdringung von energieeffizienten Produkten zu steigern.

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Rahmenrichtlinie zum Ökodesign energiebetriebener Produkte

Diese Richtlinie schafft einen Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte.

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EU-Gebäuderichtlinie

Am 16. Dezember 2002 erließ die EU-Kommission die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Mit ihrer Umsetzung werden für den Gebäudebestand Energieausweise verpflichtend.

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EU-Energielabelrichtlinie

Die Energielabelrichtlinie berücksichtigt den stetig wachsenden Energieverbrauch durch Haushaltsgeräte. Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucher auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Geräte aufmerksam machen und Minimumstandards für Haushaltsgeräte aufstellen.

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CE-Kennzeichnung

EG-Richtlinien gemäß Art. 95 EG-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest.

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