WEEE

Die Richtlinie 2002/96/EG WEEE - waste of electrical and electronic equipment - ist am 13. Februar 2003 in Kraft getreten. Hauptziel dieser EU - Richtlinie ist die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die Menge des Abfalls zu verringern sowie die Ressourcen, insbesondere durch Wiederverwendung und Recycling, zu schonen.

Was ist WEEE?

Die Richtlinie 2002/96/EG WEEE – waste of electrical and electronic equipment – ist am 13. Februar 2003 in Kraft getreten. Hauptziel dieser EU - Richtlinie ist die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung der Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten.

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Allgemeine Information

Die Produkte der Lampenindustrie nehmen bei der Entsorgung eine Sonderstellung ein. Etwa 80% der Menge der Altgeräte werden Lampen sein. Ihr Gewichtsanteil am Elektroschrott beträgt aber nur ca. 1%.

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Betroffene Länder

Mehr Informationen zur WEEE finden sie mit Klick auf das entsprechende Land.

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Information für Privatkunden

Alle Altlampen, die unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen, dürfen seit dem 24. März 2006 nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Private Haushalte und Gewerbebetriebe können Entladungslampen bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe) in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei zurückgeben.

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Information für Geschäftskunden

Gewerbliche Nutzer können haushaltsübliche Mengen von Altlampen bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Bei größeren Mengen wenden Sie sich bitte an Lightcycle, unseren Partner für die komplette Retourlogistik.  

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